Veranstalter der Aktionen „Torwandschießen“ und „Laseraktion Bleistift und Maßstab“ ist:
Knauf Bauprodukte GmbH & Co. KG
Am Bahnhof 7
97346 Iphofen
Telefon: 09323 / 31-0
E-Mail: info-bauprodukte@knauf.com
Die Aktionen finden am Stand des Veranstalters im Rahmen des Macher Festivals 2026 in Ferropolis, Ferropolisstraße 1, 06773 Gräfenhainichen, statt.
Das Macher Festival und dessen Betreiber sind nicht Veranstalter des Torwandschießens oder der Laseraktion, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die Aktionen finden vom 7. August 2026 bis einschließlich 8. August 2026 statt. Sie beginnen an jedem Veranstaltungstag mit der offiziellen Öffnung des Festivalgeländes und enden jeweils um 18:00 Uhr. Die regelmäßige Aktionszeit ist damit 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Öffnet das Festivalgelände an einem Tag später, beginnen die Aktionen entsprechend später.
Muss eine Aktionszeit oder die gesamte Aktion aus einem sachlichen Grund, insbesondere aufgrund von Sicherheitsvorgaben, behördlichen Anordnungen oder Änderungen des Festivalbetriebs, angepasst oder ausgesetzt werden, wird dies am Stand bekannt gegeben.
Für den Zutritt zum Festivalgelände können ein gültiges Festivalticket und die Einhaltung der Bedingungen des Festivalveranstalters erforderlich sein. Ein gegebenenfalls kostenpflichtiges Festivalticket wird nicht vom Veranstalter dieser Aktionen ausgegeben und stellt kein Entgelt für die Teilnahme an den Aktionen dar.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen und das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
Minderjährige dürfen nur mit vorherigem Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen. Das Einverständnis kann entweder durch eine von der erziehungsberechtigten Person unterschriebene Einverständniserklärung oder durch deren persönliche mündliche Bestätigung gegenüber dem Standpersonal nachgewiesen werden. Die bloße Angabe der minderjährigen Person, eine Zustimmung liege vor, genügt nicht. Der Veranstalter darf einen geeigneten Alters- und Berechtigungsnachweis verlangen. Bei der Teilnahme jüngerer Kinder kann aus Sicherheitsgründen die Anwesenheit einer erziehungsberechtigten oder aufsichtspflichtigen Person verlangt werden.
Bei der Übergabe eines Gewinns an eine minderjährige Person kann der Veranstalter die Zustimmung oder Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person sowie einen Alters- und Berechtigungsnachweis verlangen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- Mitarbeitende des Veranstalters,
- Personen, die unmittelbar mit der Organisation oder Durchführung der jeweiligen Aktion betraut sind,
- Mitarbeitende beteiligter Agenturen und Dienstleister sowie
- deren im selben Haushalt lebende Angehörige.
Die Teilnahme an den Aktionen ist kostenlos und weder vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung gebunden.#
4. Anmeldung, Kapazität und Mehrfachteilnahme
Die Anmeldung erfolgt über das Onlineformular unter https://mf.knauf-hub.de. Die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise können vor dem Absenden des Formulars abgerufen werden und müssen bestätigt werden.
Eine Person kann sich für das Torwandschießen, die Laseraktion oder beide Aktionen anmelden. Für jede Aktion ist pro Person nur eine Teilnahme zulässig:
- eine Teilnahme am Torwandschießen und
- die Anfertigung eines gelaserten Maßstabs oder eines gelaserten Bleistifts.
Die Registrierung reserviert keinen bestimmten Zeitpunkt. Die Reihenfolge richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eintrags ins Formular. Die teilnehmenden Personen holt ihren gelaserten Maßstab oder Bleistift am Stand bzw. Container ab. Die Registrierung begründet keinen Anspruch auf eine Teilnahme oder Anfertigung, wenn die tägliche Kapazität beziehungsweise der Materialvorrat erschöpft ist.
Bei mehreren Anmeldungen derselben Person für dieselbe Aktion wird nur die zuerst vollständig registrierte Anmeldung berücksichtigt. Weitere Anmeldungen dürfen ignoriert oder gelöscht werden. Zur Erkennung von Mehrfachanmeldungen dürfen die hierfür erforderlichen Anmeldedaten nach Maßgabe von Ziffer 9 miteinander abgeglichen werden.
Die Torwand besitzt drei getrennte Zielöffnungen. Jede teilnehmende Person erhält insgesamt neun Schüsse mit einem handelsüblichen, vom Veranstalter bereitgestellten Fußball. Die Schüsse werden hinter einer vor Beginn der Teilnahme bestimmten sichtbaren Bodenmarkierung ausgeführt. Die für alle Teilnehmenden maßgebliche Entfernung wird vor Beginn der Aktion vom Veranstalter festgelegt. Ein Anspruch auf die Verwendung eines bestimmten Ballmodells besteht nicht; Ersatzbälle müssen hinsichtlich Größe und Spieleigenschaften vergleichbar sein.
Für die Wertung gelten folgende Regeln:
- Jede erstmals getroffene Zielöffnung zählt einen Punkt.
- Jede Zielöffnung wird je Person höchstens einmal gewertet.
- Weitere Treffer in eine bereits gewertete Zielöffnung erhöhen die Punktzahl nicht.
- Ein Schuss ohne Treffer einer Zielöffnung wird als Fehlversuch gewertet.
- Die Reihenfolge der getroffenen Zielöffnungen ist unerheblich.
- Ein Schuss ist ungültig und wird nicht wiederholt, wenn die teilnehmende Person beim Schuss die Markierung des Schussbereichs übertritt oder eine Anweisung des Standpersonals missachtet.
- Wird ein Schuss durch einen technischen Fehler, eine äußere Störung oder einen vom Veranstalter zu vertretenden Umstand beeinträchtigt, kann das Standpersonal den Schuss wiederholen lassen. Über die Wiederholung ist unverzüglich zu entscheiden.
Die maximale Punktzahl beträgt damit drei Punkte, je ein Punkt pro Öffnung.
Über die Wertung eines Schusses, die Anzahl der Treffer und die Einhaltung der Spiel- und Sicherheitsregeln entscheidet das anwesende Standpersonal anhand seiner unmittelbaren Wahrnehmung. Das Ergebnis wird nach Abschluss der neun Schüsse erfasst und der teilnehmenden Person auf Wunsch mitgeteilt. Offensichtliche Bewertungs- oder Übertragungsfehler dürfen berichtigt werden. Ein Einwand gegen die Erfassung des Ergebnisses muss unmittelbar nach der Teilnahme und vor Verlassen des Aktionsbereichs beim Standpersonal erhoben werden.
Nach Abschluss der Teilnahme kann jede teilnehmende Person einen Schraubgriffspachtel als Trostpreis erhalten. Die Ausgabe erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Die Anmeldung oder Teilnahme begründet keinen Anspruch auf einen Trostpreis.
Die Teilnahme setzt voraus, dass die teilnehmende Person gesundheitlich und körperlich in der Lage ist, einen Fußball zu schießen. Den Anweisungen des Standpersonals und den ausgeschilderten Sicherheitsregeln ist jederzeit Folge zu leisten.
Insbesondere gilt:
- Der Schuss- und Rückholbereich darf nur nach Freigabe durch das Standpersonal betreten werden.
- Andere Personen dürfen nicht gefährdet oder behindert werden.
- Die Teilnahme darf bei ungeeignetem Schuhwerk oder ungeeigneter Kleidung untersagt werden, wenn hierdurch eine konkrete Verletzungsgefahr besteht.
- Erkennbar alkoholisierte oder anderweitig erheblich beeinträchtigte Personen können aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Das Standpersonal darf die Teilnahme bei einer konkreten Gefahr unterbrechen oder beenden.
Gewinnerin oder Gewinner des Torwandschießens ist die teilnehmende Person, die während des gesamten Aktionszeitraums die höchste Punktzahl erzielt hat.
Erreichen mehrere Personen dieselbe höchste Punktzahl, wird die gewinnende Person unter allen punktgleichen Erstplatzierten per Los ermittelt. Die Auslosung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch zwei vom Veranstalter bestimmte Personen und wird in einem Ergebnisprotokoll dokumentiert.
Die Gewinnerermittlung findet nach dem Macher-Festival statt. Die Knauf Bauprodukte GmbH & Co.KG kontaktiert den Gewinner per E-Mail. Sollte vom Gewinner keine Reaktion innerhalb von 7 Tagen erfolgen, entfällt der Gewinnanspruch. Daraufhin wird zunächst unter den übrigen Personen derselben höchsten Punktzahl erneut ausgelost. Erst wenn aus dieser Gruppe keine gewinnberechtigte Person mehr zur Verfügung steht, wird die nächstniedrigere Punktzahl berücksichtigt. Dieses Verfahren wird erforderlichenfalls entsprechend wiederholt.
Vergeben wird folgender Gewinn:
- 1 × PlayStation 5 Disc Edition inklusive einer physischen Version des Spiels EA SPORTS FC 26 für PlayStation 5.
Der ungefähre Gesamtwert des Gewinns beträgt 580 Euro einschließlich Umsatzsteuer.
Maßgeblich für Ausführung und Lieferumfang ist die vorstehende Beschreibung. Sollte ein Bestandteil des Gewinns trotz zumutbarer Bemühungen nicht verfügbar sein, darf der Veranstalter ihn durch einen in Art und Wert vergleichbaren Bestandteil oder einen entsprechenden Gutschein ersetzen. Die berechtigten Interessen der gewinnenden Person werden dabei berücksichtigt.
Eine Barauszahlung, Verzinsung oder ein Umtausch gegen andere Produkte ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht übertragbar oder abtretbar.
Sony Interactive Entertainment und Electronic Arts sind weder Veranstalter noch Sponsoren dieser Aktion und stehen mit ihrer Durchführung nicht in Verbindung.
Die gewinnende Person wird nach der Gewinnerermittlung per E-Mail informiert.
Die benachrichtigte Person muss sich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung zurückmelden und die für die Übergabe erforderlichen Angaben mitteilen. Weitere Kontaktversuche sind nicht geschuldet. Der Gewinnanspruch entfällt und es wird nach Ziffer 5.2 eine Ersatzperson bestimmt.
Der Gewinn wird per Paketpost an eine zustellfähige Anschrift innerhalb Deutschlands auf Kosten des Veranstalters versendet. Die Gefahr eines zufälligen Verlusts oder einer Beschädigung während des Versands trägt der Veranstalter bis zur Übergabe an die gewinnende Person.
Bei einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands wird eine individuelle Übergabe vereinbart. Ein Anspruch auf Auslandsversand oder auf Übernahme von Reise-, Abhol-, Zoll- oder sonstigen Nebenkosten besteht nicht. Diese Einschränkung wird bereits bei der Anmeldung deutlich angezeigt.
Im Rahmen der Laseraktion kann jede teilnehmende Person wahlweise
- einen Maßstab oder
- einen Bleistift
mit einem individuellen Text versehen lassen. Pro Person wird insgesamt nur ein Gegenstand angefertigt.
Die Gegenstände sind nur in begrenzter Stückzahl verfügbar. Die Anmeldung begründet daher keinen Anspruch auf die Anfertigung oder Ausgabe eines bestimmten Gegenstands. Die Ausgabe erfolgt, solange der jeweilige Vorrat und die technische sowie personelle Kapazität reichen.
Der gewünschte Lasertext darf bei einem Bleistift höchstens 30 Zeichen und bei einem Maßstab höchstens 14 Zeichen enthalten. Leerzeichen und Satzzeichen zählen jeweils als ein Zeichen. Es können nur Zeichen verwendet werden, die vom Onlineformular beziehungsweise von der eingesetzten Lasertechnik akzeptiert werden. Nicht unterstützte Sonderzeichen oder Emojis werden vor der Anfertigung abgelehnt.
Nicht zulässig sind insbesondere Inhalte, die:
- beleidigend, diskriminierend, menschenverachtend, obszön oder jugendgefährdend sind,
- Gewalt verherrlichen,
- extremistische oder verfassungsfeindliche Aussagen oder Symbole enthalten,
- gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen,
- Rechte Dritter verletzen,
- geschützte Marken, Logos oder Namen unzulässig verwenden oder
- technisch nicht umsetzbar sind.
Der Veranstalter darf einen Text ablehnen, wenn er gegen diese Anforderungen verstößt oder technisch nicht umgesetzt werden kann. Eine Kürzung oder inhaltliche Änderung erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung der teilnehmenden Person. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schriftart, Schriftgröße oder Positionierung besteht nicht.
Die teilnehmende Person prüft und bestätigt vor Beginn der Anfertigung die angezeigte beziehungsweise vom Standpersonal wiederholte Schreibweise. Sie versichert, zur Verwendung des Textes berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.
Die Herstellung erfolgt abhängig von der Auslastung des Stands. Wartezeiten sind möglich; eine sofortige Fertigstellung wird nicht garantiert.
Weicht das Ergebnis aufgrund eines vom Veranstalter verursachten Eingabe- oder Herstellungsfehlers wesentlich vom bestätigten Text ab, wird der Gegenstand nach Möglichkeit und vorbehaltlich des verfügbaren Materials einmal neu angefertigt. Für Fehler im zuvor von der teilnehmenden Person bestätigten Text besteht kein Anspruch auf eine Nachfertigung.
Fertiggestellte Gegenstände können ausschließlich während der in Ziffer 2 genannten Aktionszeiten und spätestens bis 18:00 Uhr am 8. August 2026 am Stand abgeholt werden. Nicht rechtzeitig abgeholte Gegenstände werden nach Veranstaltungsende nicht aufbewahrt oder versandt. Ein Anspruch auf spätere Abholung oder erneute Anfertigung besteht nicht.
Beide Aktionen stehen unter dem Vorbehalt der technischen, personellen und organisatorischen Durchführbarkeit. Bei technischen Störungen, Ausfall von Geräten, Materialmangel, Sicherheitsproblemen oder außergewöhnlich hoher Auslastung können Wartezeiten entstehen, Kapazitäten begrenzt oder weitere Anmeldungen abgelehnt werden.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, kurzfristig Ersatzgeräte, Ersatzmaterialien oder Ersatztermine bereitzustellen. Bereits verbindlich entstandene Gewinnansprüche bleiben unberührt, soweit ihre Erfüllung weiterhin möglich und zumutbar ist.
Der Veranstalter kann eine Person von der jeweiligen Aktion ausschließen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Dies gilt insbesondere, wenn die Person:
- falsche oder unvollständige teilnahmerelevante Angaben macht,
- mehrfach unter derselben oder einer fremden Identität teilnimmt,
- technische oder sonstige Hilfsmittel zur Manipulation einsetzt,
- versucht, die Wertung oder Gewinnerermittlung unzulässig zu beeinflussen,
- den Veranstaltungsablauf erheblich stört,
- Sicherheitsvorgaben oder Anweisungen des Standpersonals nicht beachtet oder
- in sonstiger erheblicher Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
Die Maßnahme muss unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes verhältnismäßig sein. Wird ein Ausschlussgrund erst nach der Gewinnerermittlung festgestellt, kann der Gewinn aberkannt und, soweit rechtlich zulässig, zurückgefordert werden. Anschließend wird nach Ziffer 5.2 eine Ersatzperson bestimmt.
Der Veranstalter darf eine Aktion ändern, vorübergehend unterbrechen oder vorzeitig beenden, wenn ihre ordnungsgemäße oder sichere Durchführung aus Gründen, die der Veranstalter nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beherrschen kann, nicht mehr gewährleistet ist. Dazu gehören insbesondere technische Störungen, Ausfall notwendiger Geräte, konkrete Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnungen, Änderungen oder Abbruch des Festivals, höhere Gewalt, erhebliche Manipulationsversuche oder zwingende rechtliche Gründe.
Änderungen werden am Stand und, soweit möglich, unter https://mf.knauf-hub.de mitgeteilt. Bereits ordnungsgemäß entstandene Gewinnansprüche bleiben unberührt, soweit ihre Erfüllung weiterhin möglich und zumutbar ist. Änderungen der Regeln dürfen bereits erzielte Ergebnisse nicht nachträglich zum Nachteil der teilnehmenden Personen verändern.
Der Veranstalter haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die bestehende Regelung findest du unter Haftung & Sicherheit des Macher-Festival.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die in Ziffer 1 genannte Gesellschaft.
Für die Durchführung der Aktionen werden, soweit jeweils erforderlich, insbesondere folgende Daten verarbeitet:
- Geschlecht
- Vor- und Nachname
- E-Mail-Adresse
- ausgewählte Aktion
- bei der Laseraktion der gewünschte Lasertext
- beim Torwandschießen das erzielte Ergebnis
- Anmelde- und Bestätigungszeitpunkt
- gegebenenfalls Angaben und Nachweise zum Einverständnis der Erziehungsberechtigten
- bei der gewinnenden Person die für Übergabe oder Versand erforderliche Anschrift
Die für Anmeldung, Durchführung, Ergebnisdokumentation, Gewinnerermittlung und Gewinnabwicklung erforderlichen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO verarbeitet. Die zur Verhinderung und Aufklärung von Mehrfachteilnahmen oder Manipulationen erforderliche Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in der fairen und ordnungsgemäßen Durchführung der Aktionen. Eine auf einer freiwilligen Einwilligung beruhende Verarbeitung oder werbliche Ansprache, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
Die vollständigen Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO, insbesondere zu Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Empfängern, etwaigen Drittlandübermittlungen, Speicherdauer, Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten, stehen vor dem Absenden des Formulars über den Menüpunkt „Datenschutz“ unter https://mf.knauf-hub.de zur Verfügung. Die dortigen Datenschutzinformationen gelten ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen.
Die Bereitstellung der im Anmeldeformular als Pflichtfelder gekennzeichneten Daten ist für die Teilnahme erforderlich. Ohne diese Angaben ist eine Teilnahme beziehungsweise Gewinnabwicklung nicht möglich. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung einschließlich Profiling findet nicht statt.
Personenbezogene Daten minderjähriger Teilnehmender werden ausschließlich während des Festivals gespeichert und anschließend unverzüglich gelöscht, sofern ihre weitere Verarbeitung nicht zur Gewinnabwicklung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem eine teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Für die unmittelbare sportliche Tatsachenwertung der einzelnen Schüsse und die ordnungsgemäße Durchführung einer erforderlichen Auslosung ist der Rechtsweg ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf ordnungsgemäße Durchführung und Aushändigung eines wirksam zugesprochenen Gewinns, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung bereitgestellte Fassung dieser Teilnahmebedingungen. Die Bedingungen können vor dem Absenden des Anmeldeformulars gespeichert und ausgedruckt werden.
Stand: 4. August 2026